Festlegung des Mindestinhalts von Kooperationsvereinbarungen mit Behörden von Drittländern

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1644 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Mindestinhalts von Kooperationsvereinbarungen mit zuständigen Behörden von Drittländern, deren Rechtsrahmen und Aufsichtspraxis als gleichwertig anerkannt wurden
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
29.09.2016
Dok. -Kürzel
2018/1644
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
13.07.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Benchmarkverordnung (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2

Quelle: EU, 2018/1644, 2018