Festlegung der Quote für den Antizyklischen Kapitalpuffer

Themenfeld:
Stichwörter:
Kapitalpuffer, Eigenmittel
Initiative
Offizieller Name
Allgemeinverfügung betreffend die Festlegung der Quote für den Antizyklischen Kapitalpuffer gemäß § 10d Absatz 3 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG)
Art
Allgemeinverfügung
Level 2
Initiator
BaFin
Vorgelegt
28.12.2015
Dok. -Kürzel
BA 51-AZB 1130-2015/0009
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
28.12.2015
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, BA 51-AZB 1130-2015/0009, 2015