Festlegung der Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als kritisch für Finanzunternehmen

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1502 DER KOMMISSION vom 22.2.2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als für Finanzunternehmen kritisch
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
16.11.2023
Dok. -Kürzel
(EU) 2024/1502
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
22.02.2024
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, (EU) 2024/1502, 2024