Festlegung der Bewertung verschiedener Nennwerte in der Benchmarkverordnung
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/66 DER KOMMISSION vom 29. September 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung, wie der Nennwert von Finanzinstrumenten mit Ausnahme von Derivaten, der nominelle Wert von Derivaten und der Nettoinventarwert von Investmentfonds bewertet werden muss
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
27.05.2016
Dok. -Kürzel
2018/66
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Quelle: ESMA, 2018/66 , 2017