EU-Fondsrichtlinie (UCITS V)
Initiative
Offizieller Name
RICHTLINIE 2014/91/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
03.07.2012
Dok. -Kürzel
2014/91
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW / UCITS)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
OGAW-V-Umsetzungsgesetz
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 2
Pflichten der Verwahrstellen
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Sustainability risks and factors in UCITS Directive and AIFMD
(nicht bindend, EU)
Liquidity stress testing in UCITS and AIFs
(Regelungsbestand, EU)
Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle
(nicht bindend, DE)
Supervisory briefing on the supervision of costs in UCITS and AIFs
(nicht bindend, EU)
Q&As zur Anwendung der Leitlinien zu Fonds-Namen
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EU, 2014/91, 2014