Erleichterung der Nutzung von Finanzinformationen für Strafverfolgungsbehörden
Initiative
Offizieller Name
RICHTLINIE (EU) 2019/1153 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
17.04.2018
Dok. -Kürzel
2019/1153
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
EMIR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Umsetzung 5. Geldwäscherichtlinie
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Lag om finansiell information i brottsbekämpningen (Law on financial information in law enforcement)
(Regelungsbestand, Stammversion, SE)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Aktionsplan Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2019/1153, 2019