Erhöhung der Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer
Initiative
Offizieller Name
Antizyklischer Kapitalpuffer: Allgemeinverfügung zur Anhebung der Pufferquote auf 0,25 Prozent
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
11.06.2019
Dok. -Kürzel
R 1-AZB 1134-2019/0001
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
6. Bericht zur Finanzstabilität in Deutschland
(nicht bindend, DE)
Quelle: BaFin, R 1-AZB 1134-2019/0001, 2019