Ergänzung Drittländer mit hohem Risiko gemäß Geldwäscherichtlinie (PAK)

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1467 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Aufnahme Pakistans in die Tabelle unter Nummer I des Anhangs
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2018/1467
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
27.07.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2018/1467, 2018