Ergänzung Drittländer mit hohem Risiko gemäß Geldwäscherichtlinie (PAK)
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1467 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Aufnahme Pakistans in die Tabelle unter Nummer I des Anhangs
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2018/1467
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2018/1467, 2018