Einheitliche Bedingungen für versicherungstechnische Rückstellungen und Basiseigenmittel

Themenfeld:
Stichwörter:
Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/732 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2022 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März 2022 bis 29. Juni 2022 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2022/732
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
12.05.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2022/732, 2022