Drittländer mit hohem Risiko gemäß Geldwäscherichtlinie - zweite Änderung 2022
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION - vom 19.12.2022 - zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 durch Aufnahme der
Demokratischen Republik Kongo, Gibraltars, Mosambiks, Tansanias und der
Vereinigten Arabischen Emirate in Tabelle I ihres Anhangs und durch Streichung
Nicaraguas, Pakistans und Simbabwes aus dieser Tabelle
Demokratischen Republik Kongo, Gibraltars, Mosambiks, Tansanias und der
Vereinigten Arabischen Emirate in Tabelle I ihres Anhangs und durch Streichung
Nicaraguas, Pakistans und Simbabwes aus dieser Tabelle
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
C(2022)9649
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, C(2022)9649, 2022