Drittländer mit hohem Risiko gemäß Geldwäscherichtlinie
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1675 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
20.09.2016
Dok. -Kürzel
2016/1675; 2024/163
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Aktualisierte Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2016/1675; 2024/163, 2023