Details und Struktur der Informationen im EBA-Register gemäß PSD2
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/410 DER KOMMISSION vom 29. November 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Einzelheiten und die Struktur der Angaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates von den zuständigen Behörden im Bereich Zahlungsdienste zu übermitteln sind
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
24.07.2017
Dok. -Kürzel
2019/410
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Payment Services Directive 2 (PSD2)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Entwicklung, Betrieb und Wartung des EBA-Registers gemäß PSD2
(nicht bindend, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2019/410, 2018