Bestimmung Gesamtrisikoposition ggü. Kunden oder Gruppe verbundener Kunden
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1187/2014 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Bestimmung der Gesamtrisikoposition gegenüber einem Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden bei Geschäften mit zugrunde liegenden Vermögenswerten
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
17.05.2013
Dok. -Kürzel
1187/2014
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Quelle: EBA, 1187/2014, 2014