Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln vom 31. März 2021 - 29. Juni 2021

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2021/744 Der Kommission vom 6. Mai 2021 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März 2021 bis 29. Juni 2021 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2021/744
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
06.05.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2021/744, 2021