Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 31. März 2020 - 29. Juni 2020

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2020/641 Der Kommission vom 12. Mai 2020 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März 2020 bis 29. Juni 2020 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2020/641
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
12.05.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2020/641, 2020