Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 31. Dezember 2020 - 30. März 2021
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2021/178 Der Kommission vom 8. Februar 2021 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2020 bis 30. März 2021 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2021/178
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Versicherungstechnische Rückstellungen und Basiseigenmittel
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2021/178, 2021