Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 31. Dezember 2019 - 30. März 2020
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2020/193 Der Kommission vom 12. Februar 2020 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2019 bis 30. März 2020 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2020/193
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
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Level 2
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Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2020/193, 2020