Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. Juni 2016 - 29. September 2016
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1376 der Kommission vom 8. August 2016 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni bis 29. September 2016 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2016/1376
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
ITS zur Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2016/1376, 2016