Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. Juni 2020 - 29. September 2020

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Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1145 Der Kommission vom 31. Juli 2020 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni 2020 bis 29. September 2020 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2020/1145
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
31.07.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2020/1145, 2020