Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. September 2019 - 30. Dezember 2019
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1902 der Kommission vom 7. November 2019 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2019 bis 30. Dezember 2019 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2019/1902
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
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Level 2
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Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2019/1902, 2019