Benennung und Funktion zentraler Kontaktstellen
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1108 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2018 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen für E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleister sowie ihrer Aufgaben
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
10.02.2017
Dok. -Kürzel
2018/1108
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2018/1108, 2018