Benennung und Funktion zentraler Kontaktstellen

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1108 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2018 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen für E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleister sowie ihrer Aufgaben
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
10.02.2017
Dok. -Kürzel
2018/1108
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
10.08.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie) (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2018/1108, 2018