Beitragsparameterverordnung – BeiPaV
Initiative
Offizieller Name
341. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Parameter, die im Rahmen der Kriterien gemäß § 126 Abs. 5 BaSAG bei der Bemessung der Beiträge zum Abwicklungsfonds zu berücksichtigen sind (Beitragsparameterverordnung – BeiPaV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
17.11.2015
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 341/2015
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
BRRD-Umsetzungsgesetz (BaSAG)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 341/2015, 2015