Beitragsparameterverordnung – BeiPaV

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
341. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Parameter, die im Rahmen der Kriterien gemäß § 126 Abs. 5 BaSAG bei der Bemessung der Beiträge zum Abwicklungsfonds zu berücksichtigen sind (Beitragsparameterverordnung – BeiPaV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
17.11.2015
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 341/2015
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
17.11.2015
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
BRRD-Umsetzungsgesetz (BaSAG) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 341/2015, 2015