Ausschluss von Drittland-Geschäften im CVA-Risiko

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/728 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Verfahren, nach denen Geschäfte mit in Drittländern
niedergelassenen nichtfinanziellen Gegenparteien von der Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko ausgenommen werden können
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
05.08.2015
Dok. -Kürzel
2018/728
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
24.01.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
EMIR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
CRR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EBA, 2018/728, 2018