Ausschluss von Drittland-Geschäften im CVA-Risiko
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/728 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Verfahren, nach denen Geschäfte mit in Drittländern
niedergelassenen nichtfinanziellen Gegenparteien von der Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko ausgenommen werden können
niedergelassenen nichtfinanziellen Gegenparteien von der Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko ausgenommen werden können
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
05.08.2015
Dok. -Kürzel
2018/728
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
EMIR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
CRR - Eigenmittelanforderungen (Artikel 92-386)
(nicht bindend, EU)
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2018/728, 2018