Ausnahmereglung von Handelstransparenzanforderungen als Drittlandzentralbank

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2017/1799 der Kommission vom 12. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die für bestimmte Zentralbanken von Drittländern geltende Ausnahme von Vorhandels- und Nachhandelstransparenzanforderungen bei der Ausübung der Geld-, Devisen- und Finanzmarktpolitik
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2017/1799
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
12.06.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: EU, 2017/1799, 2017