Ausnahmereglung von Handelstransparenzanforderungen als Drittlandzentralbank
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2017/1799 der Kommission vom 12. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die für bestimmte Zentralbanken von Drittländern geltende Ausnahme von Vorhandels- und Nachhandelstransparenzanforderungen bei der Ausübung der Geld-, Devisen- und Finanzmarktpolitik
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2017/1799
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFIR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Befreiung der Bank of England von den Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen (MiFIR)
(Regelungsbestand, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2017/1799, 2017