Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Bail-In
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung zur Präzisierung der Umstände, unter denen ein Ausschluss aus demAnwendungsbereich der Herabschreibungs- oder Umwandlungsbefugnisse gemäß
Artikel 44 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen erforderlich ist
Artikel 44 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen erforderlich ist
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
04.02.2016
Dok. -Kürzel
2016/860
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2016/860 , 2016