Anzuwendende Kriterien bei der Ernennung zentraler Anlaufstellen unter PSD2
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1423 DER KOMMISSION vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen auf dem Gebiet der Zahlungsdienste und die Aufgaben dieser zentralen Kontaktstellen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
29.06.2017
Dok. -Kürzel
2020/1423
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Payment Services Directive 2 (PSD2)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2020/1423, 2019