Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften
Initiative
Offizieller Name
Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2019, I R 20/16, BStBl II S.
Art
Rundschreiben
Level 3 / Sonstige
Initiator
Bund (DE)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2020/0973310
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
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Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: Bund (DE), 2020/0973310, 2020