Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme in Deutschland

Themenfeld:
Stichwörter:
IRBA
Initiative
Offizieller Name
Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme in Deutschland gemäß § 48t Abs. 4 KWG
Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anerkennung und reziproken Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme, welche aus einem durchschnittlichen Mindestrisikogewicht besteht, das von IRB-Ansatz-Instituten in Bezug auf ihr niederländisches Wohnimmobilienportfolio anzuwenden ist
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
29.08.2022
Dok. -Kürzel
IFS_2-QA_2210-2022_0001
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
07.10.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2

Quelle: BaFin, IFS_2-QA_2210-2022_0001, 2022