Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme in Deutschland
Initiative
Offizieller Name
Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme in Deutschland gemäß § 48t Abs. 4 KWG
Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anerkennung und reziproken Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme, welche aus einem durchschnittlichen Mindestrisikogewicht besteht, das von IRB-Ansatz-Instituten in Bezug auf ihr niederländisches Wohnimmobilienportfolio anzuwenden ist
Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anerkennung und reziproken Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme, welche aus einem durchschnittlichen Mindestrisikogewicht besteht, das von IRB-Ansatz-Instituten in Bezug auf ihr niederländisches Wohnimmobilienportfolio anzuwenden ist
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
29.08.2022
Dok. -Kürzel
IFS_2-QA_2210-2022_0001
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Quelle: BaFin, IFS_2-QA_2210-2022_0001, 2022