Anwendung bestimmter Kriterien der Benchmarkverordnung

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/64 DER KOMMISSION vom 29. September 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung, wie die in Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii genannten Kriterien anzuwenden sind, wenn beurteilt wird, ob bestimmte Ereignisse in einem oder mehreren Mitgliedstaaten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Integrität der Märkte, die Finanzstabilität, die Verbraucher, die Realwirtschaft oder die Finanzierung der Haushalte und Unternehmen hätten
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
27.05.2016
Dok. -Kürzel
2018/64
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
29.09.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Benchmarkverordnung (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2

Quelle: ESMA, 2018/64, 2017