Anpassung verpflichtender automatischer Informationsaustausch (AIA) im Bereich der Besteuerung
Initiative
Offizieller Name
RICHTLINIE (EU) 2018/822 DES RATES vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
01.03.2018
Dok. -Kürzel
2018/822
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Erweiterung EU-Amtshilferichtlinie
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kodifizierter Text)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2020 mit EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Automatischer Informationsaustausch (AIA) im Bereich der Besteuerung
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Decree on Corona crisis emergency measures: postponement of exchange of information in the field of taxation
(Regelungsbestand, Änderungsversion, NL)
Level 3 / Sonstige
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
(nicht bindend, INT)
Pressestatement zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
(nicht bindend, DE)
Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
(nicht bindend, EU)
Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, DE)
Quelle: EU, 2018/822, 2018