Anpassung Verordnung zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen
Initiative
Offizieller Name
VERORDNUNG (EU) 2022/504 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/445 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4) (EZB/2022/14)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
EZB
Vorgelegt
29.06.2021
Dok. -Kürzel
2022/504
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Verordnung zu im Unionsrecht eröffneten Optionen/Ermessensspielräumen
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Quelle: EZB, 2022/504, 2022