Anpassung Verordnung zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen

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Stichwörter:
Änderungsversion
Initiative
Offizieller Name
VERORDNUNG (EU) 2022/504 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/445 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4) (EZB/2022/14)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
EZB
Vorgelegt
29.06.2021
Dok. -Kürzel
2022/504
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
25.03.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: EZB, 2022/504, 2022