Anpassung der Clearingpflicht unter EMIR hinsichtlich des Brexit
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/396 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205, der Delegierten Verordnung (EU)
2016/592 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
2016/592 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
08.11.2018
Dok. -Kürzel
ESMA70-151-1854
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
RTS zu Zinsswaps in G4 Währungen unter EMIR
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
RTS zur Clearingpflicht bei konzerninternen Transaktionen sowie zu Novationen von UK- zu EU-Kontrahenten
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESMA, ESMA70-151-1854, 2018