Anpassung der Clearingpflicht unter EMIR hinsichtlich des Brexit

Themenfeld:
Stichwörter:
Nachhandel
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/396 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205, der Delegierten Verordnung (EU)
2016/592 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
08.11.2018
Dok. -Kürzel
ESMA70-151-1854
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
19.12.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
RTS zu Zinsswaps in G4 Währungen unter EMIR (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: ESMA, ESMA70-151-1854, 2018