Anpassung aufsichtsrechtliches Reporting zu Verbriefungen, Asset Encumbrance, ALMM und G-SRIs
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1994 DER KOMMISSION vom 21. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten technischen Durchführungsstandards in Bezug auf Eigenmittel, Vermögenswertbelastungen, Liquidität und Meldungen zur Ermittlung global systemrelevanter Institute
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
23.06.2021
Dok. -Kürzel
2022/1994
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
ITS zum aufsichtsrechtlichen Reporting - im Zusammenhang mit CRR2 und Backstop-Verordnung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2022/1994, 2022