Angemessene Risikogewichte und Mindest-LGDs für immobilienbesicherte Forderungen
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/206 DER KOMMISSION vom 5. Oktober 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Arten von Faktoren, die bei der Bewertung der Angemessenheit von Risikogewichten für durch Immobilien besicherte Risikopositionen zu berücksichtigen sind, und der Bedingungen, die bei der Bewertung der Angemessenheit der Mindestwerte für die Verlustquote bei durch Immobilien besicherten Risikopositionen zu berücksichtigen sind
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
29.04.2021
Dok. -Kürzel
2023/206
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
CRR - Eigenmittelanforderungen (Artikel 92-386)
(nicht bindend, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2023/206, 2022