Anerkennung der serbischen und südkoreanischen Aufsichtsregelungen für die Solvenz von Banken
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/2166 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Aufnahme Serbiens und Südkoreas in die Listen der Drittländer und Gebiete, deren aufsichtliche und rechtliche Anforderungen für die Zwecke der Behandlung von Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates als gleichwertig betrachtet werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Art
Durchführungsbeschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
15.10.2019
Dok. -Kürzel
2019/2166
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
EBA acknowledges Commission’s decision on equivalence for Serbia and South Korea
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2019/2166, 2019