AMLD6 (6. Geldwäscherichtlinie)
Initiative
Offizieller Name
Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
20.07.2021
Dok. -Kürzel
2024/1640
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Statens offentliga utredningar från Finansdepartementet Ett nytt regelverk mot penningtvätt och finansiering av terrorism (Implementation of the AMLD6)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, SE)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Action plan on preventing money laundering and terrorist financing
(nicht bindend, EU)
EBA Bericht über virtuelle IBANs
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2024/1640, 2024