AMLD6 (6. Geldwäscherichtlinie)
Initiative
Offizieller Name
Sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche - Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (COM(2021)0423 – C9-0342/2021 –
2021/0250(COD)) (AMLD6)
2021/0250(COD)) (AMLD6)
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
20.07.2021
Dok. -Kürzel
P9_TA(2024)0364
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Angenommener Text des EU-Parlaments
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Action plan on preventing money laundering and terrorist financing
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, P9_TA(2024)0364, 2024