Alternative Investmentfonds Manager-Meldeverordnung – AIFM-MV
Initiative
Offizieller Name
266. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die von Alternativen Investmentfonds Managern der FMA zu übermittelnden Meldungen (Alternative Investmentfonds Manager-Meldeverordnung – AIFM-MV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 266/2015
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
(Regelungsbestand, AT)
Level 2
Änderung der Kundeninformationsdokumente-Verordnung, der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung und der AIFM-Meldeverordnung
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 266/2015, 2015