Änderungen der Leitlinien zur risikobasierten AML/CFT-Aufsicht
Initiative
Offizieller Name
Leitlinien über die Merkmalen eines risikobasierten Aufsichtsansatzes bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zu den Maßnahmen, die im Rahmen einer risikosensiblen Aufsicht gemäß Artikel 48 Absatz 10 der Richtlinie (EU) 2015/849 (zur Änderung der Gemeinsamen Leitlinien ESAs/2016/72) zu ergreifen sind (Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht)
Art
Leitlinien
Level 3 / Sonstige
Initiator
EBA
Vorgelegt
17.03.2021
Dok. -Kürzel
EBA/GL/2021/16
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Ergänzung Leitlinien zur risikobasierten AML/CFT-Aufsicht unter Einbeziehung von Krypto-Assets-Anbietern
(nicht bindend, Änderungsversion, EU)
Quelle: EBA, EBA/GL/2021/16, 2021