Änderung der Prospektverordnung aufgrund der COVID-19-Pandemie
Initiative
Offizieller Name
VERORDNUNG (EU) 2021/337 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
24.07.2020
Dok. -Kürzel
2021/337
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Prospektverordnung für Wertpapiere
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Umsetzung MiFID II Quick Fix - Anpassung BörseG 2018, WAG 2018 und KMG 2019
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
National implementation of the Capital Market Recovery Package I
(Regelungsbestand, NL)
Quelle: EU, 2021/337, 2021