Änderung der Meldeverordnung FinStab 2018 (FinStab Novelle 2022)

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
50. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der die Meldeverordnung betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken – Meldeverordnung FinStab 2018 der Oesterreichischen Nationalbank geändert wird (FinStab Novelle 2022)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
OENB
Vorgelegt
21.12.2021
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 50/2022
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
07.02.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 3 / Sonstige

Quelle: OENB, BGBl. II Nr. 50/2022, 2022