Änderung der Meldeverordnung FinStab 2018 (FinStab Novelle 2022)
Initiative
Offizieller Name
50. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der die Meldeverordnung betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken – Meldeverordnung FinStab 2018 der Oesterreichischen Nationalbank geändert wird (FinStab Novelle 2022)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
OENB
Vorgelegt
21.12.2021
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 50/2022
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
ITS zum aufsichtsrechtlichen Reporting - im Zusammenhang mit CRR2 und Backstop-Verordnung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: OENB, BGBl. II Nr. 50/2022, 2022