Änderung der Kundeninformationsdokumente-Verordnung, der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung und der AIFM-Meldeverordnung

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
351. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über das Kundeninformationsdokument, die 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung und die Alternative Investmentfonds Manager-Meldeverordnung geändert werden
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
27.09.2019
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 351/2019
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
26.11.2019
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 351/2019 , 2019