Änderung der Kapitalpuffer-Verordnung 2020

Themenfeld:
Stichwörter:
Kapitalpuffer, Eigenmittel
Initiative
Offizieller Name
586. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Kapitalpuffer-Verordnung geändert wird
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
FMA
Vorgelegt
10.11.2020
Dok. -Kürzel
BGBl. Nr. 586/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.12.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Kapitalpuffer-Verordnung 2021 – KP-V 2021 (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. Nr. 586/2020, 2020