Änderung der CRR aufgrund der COVID-19-Pandemie
Initiative
Offizieller Name
VERORDNUNG (EU) 2021/558 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
24.07.2020
Dok. -Kürzel
2021/558
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Änderung der Verbriefungsverordnung (STS) und der Rahmenbedingungen für synthetische Verbriefung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 2
Stammdatenmeldungsverordnung-Novelle 2021 (StDMV 2021)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Anpassung der Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige
Stellungnahme zur Änderung der Verbriefungsverordnung (STS) als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
(nicht bindend, EU)
National implementation of the Capital Market Recovery Package I
(Regelungsbestand, NL)
Quelle: EU, 2021/558, 2021